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Inhumane Praxis bei Einbürgerung von syrischen Kriegsflüchtlingen

SPD-Fraktion fordert Veränderung bei Einbürgerung von Syrer:innen.

Porträt Parlamentarische Geschäftsführerin Petra Berg
Porträt Parlamentarische Geschäftsführerin Petra Berg

Der Innenausschuss hat gestern Vertreter:innen des Innenministeriums zum Einbürgerungsverfahren von Syrerinnen und Syrern angehört.

Petra Berg, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, sieht bei dem aktuellen Einbürgerungsprozess deutlichen Handlungsbedarf: "Das Prüfverfahren des Innenministeriums ist insgesamt zu bürokratisch und restriktiv. Hier legt man gut integrierten Menschen, die deutsche Staatsangehörige werden wollen, Steine in den Weg. Die angewandte Praxis geht an der Lebensrealität der Antragsteller:innen vorbei.“

Derzeit werden Syrerinnen und Syrer bei Antragstellung aufgefordert, zum Nachweis ihrer Identität einen gültigen Pass ihres Heimatlandes vorzulegen. Die betroffenen Menschen haben ihre Identität aber in der Regel bereits im Verfahren der Flüchtlingsanerkennung nachgewiesen. 

Diese Dokumente werden jedoch nicht mehr anerkannt, selbst wenn sie erst seit kurzem abgelaufen sind. Dann müssen Betroffene für viel Geld neue Dokumente in der syrischen Botschaft in Berlin beantragen. 

„Diese Menschen haben berechtigte Sorge vor der Konfrontation mit Behörden des Assad-Regimes, vor dem sie nach Giftgasangriffen geflohen sind“, so Berg weiter. „Ihre Furcht ist sehr verständlich: Zumal viele noch Familienangehörige in Syrien haben, um deren Wohl sie fürchten müssen. Die Einstellung des Innenministeriums, dass eine Konfrontation mit Vertretern dieses Regimes zumutbar sei, ist inhuman."

Berg sagt weiter: "Diese Menschen haben ihre Identität innerhalb der letzten sechs Jahre bereits belegt. Sie haben in den meisten Fällen die hohen Hürden einer Einbürgerung, wie Sprachzertifikate und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen und außerdem belegt, dass sie ihren Lebensunterhalt dauerhaft sichern können.

Die Behörde hat im Einbürgerungsverfahren die Pflicht, alles zu tun, um den Betroffenen zu helfen. Hierzu gehört nach den bestehenden rechtlichen Regelungen auch die Pflicht darauf hinzuweisen, dass ein Identitätsnachweis auch auf andere Weise erfolgen kann. Hier herrscht aus unserer Sicht dringend Handlungsbedarf – eine humane Einbürgerungspolitik gebietet, die rechtlichen Möglichkeiten zugunsten der gut integrierten Menschen auszuschöpfen.

Davon ist die restriktive Handhabung von Einbürgerungsanträgen syrischer Antragstellerinnen und Antragstellern durch den Innenminister weit entfernt. Wir müssen für die Antragstellenden Erleichterungen schaffen, statt ihren Weg noch zusätzlich zu erschweren.“

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