Mehr Mitbestimmung in Schulen
Wir haben lange für das neue Schulmitbestimmungsgesetz gekämpft und freuen uns sehr, dass wir Schulen als Orte der Demokratie damit nun nachhaltig stärken können. Im Gesetz wird geregelt, wie sich Schüler:innen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter:innen und weitere Akteur:innen an Schulen einbringen und mitbestimmen können. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten steht dabei im Mittelpunkt.

Wichtige Neuerungen im Schulmitbestimmungsgesetz:
- Schülersprecher:innen können schon in der Grundschule gewählt werden. Klassenräte kann es ab der 1. Klassenstufe geben, ab der 3. Klassenstufe sind sie verbindlich. An allen weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I soll ein Klassenrat in regelmäßigen Abständen stattfinden.
- Die gewählten Schülersprecher:innen und Elternsprecher:innen sind Mitglieder der Gesamt- und Schulkonferenzen.
- Die Schulleitung unterstützt die Arbeit der Gremien bei der Organisation der Zusammenkünfte, der Weitergabe von Informationen und durch die Möglichkeit, die schulische Infrastruktur zu nutzen.
- Ein Wahltag wird eingeführt, an dem die Schülervertreter:innen an den allgemeinbildenden Schulen gewählt werden können.
- Regel-, Förderschul- und Sprachförderlehrkräfte werden in die Mitbestimmung an dem Standort einbezogen, an dem sie tätig sind.
- Die Schüler:innen sollen ein regelmäßiges Feedback zu ihrer Lern- und Persönlichkeitsentwicklung im Zusammenhang mit der Leistung im Unterricht erhalten.
- Die Unterstützung der Schüler:innen durch multiprofessionelle Teams gewinnt an Bedeutung. Alle Personen, die am Ort Schule miteinander zusammenarbeiten, sind wichtig und werden miteinbezogen. Schulsozialarbeiter:innen sind in fast allen schulischen Gremien meist als stimmberechtigte Mitglieder vertreten.
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