Mutterschutz ausgeweitet: Ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit
Der Bundestag hat gestern das „Gesetz zur Verbesserung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten“ beschlossen – ein längst überfälliger Schritt.

Der Bundestag hat gestern das „Gesetz zur Verbesserung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten“ beschlossen – ein längst überfälliger Schritt. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben damit endlich Anspruch auf Mutterschutz. Auch wir im Saarland haben uns für diese Regelung stark gemacht , weil es nicht sein kann, dass Frauen in einer so belastenden Situation ohne Schutz dastehen.
Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung hat hierzu eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die breite Unterstützung fand und die nun auch ihren Niederschlag in diesem Gesetz findet.
Christina Baltes, Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Frauenpolitik:
„Eine Fehlgeburt reißt Frauen den Boden unter den Füßen weg – und trotzdem wurde von ihnen bisher erwartet, einfach weiterzumachen. Dass der Mutterschutz jetzt auch in diesen Fällen gilt, ist ein Akt der Gerechtigkeit und des Respekts. Kein Gesetz kann den Schmerz nehmen, aber es kann den Frauen zumindest Zeit geben, ihn zu verarbeiten.“