Saarland stärkt Bildungsgerechtigkeit mit Digitalem Bildungsgesetz und Teilbeschulung
Wir verankern digitale Bildung als erstes Bundesland im Schulrecht und sind damit Vorreiter. Andere Länder orientieren sich bei digitaler Bildung an Schulen am Saarland!

Die SPD-Landtagsfraktion bringt das Digitale Bildungsgesetz (DiBiG) in die entscheidende Phase. Nach der Auswertung der Anhörung im Bildungsausschuss, steht das Gesetz am 25. Juni zur Zweiten Lesung im Plenum des Landtags an.
Martina Holzner, bildungspolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin, erklärt: „Wir verankern digitale Bildung als erstes Bundesland im Schulrecht und sind damit Vorreiter. Andere Länder orientieren sich bei digitaler Bildung an Schulen am Saarland! Wir geben allen Schülerinnen und Schülern das notwendige Rüstzeug für die Zukunft an die Hand und bauen so Bildungsgerechtigkeit und echte Teilhabe weiter aus.“
DiBiG schafft Orientierung und Verlässlichkeit
Die breite Anhörung hatte zuvor gezeigt: Schulen, Eltern und Schulträger benötigen klare Orientierung und Verlässlichkeit. „Genau das schaffen wir mit dem Digitalen Bildungsgesetz“, so Holzner. „Es regelt nicht nur den Einsatz digitaler Medien im Unterricht, sondern schafft einen umfassenden Ordnungsrahmen: von der einheitlichen Geräteausstattung über den Schutz sensibler Daten bis hin zur Landesweiten Systematischen Medienausleihe Saarland (LSMS). Digitale Bildung funktioniert nur, wenn Technik und Pädagogik zusammengedacht werden. Deshalb investieren wir nicht nur in Geräte, sondern auch in Fortbildungen, Datenschutz und Medienkonzepte.“
SPD-Landtagsfraktion bringt Änderungsantrag zur Teilbeschulung ein
Für die Zweite Lesung im Landtag am 25. Juni kündigt die SPD-Fraktion einen eigenen Änderungsantrag an: Damit soll im Gesetz sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, die Möglichkeit einer sogenannten Teilbeschulung erhalten.
„Wenn Kinder krank sind, brauchen sie Unterstützung“, erläutert Holzner. „Mit der Teilbeschulung stellen wir sicher, dass die Schulpflicht eingehalten wird, erkrankte Kinder Lerninhalte vermittelt bekommen und ein individueller Förderplan die Rückkehr ins Schulleben erleichtert. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Chancengerechtigkeit, denn so können wir gewährleisten, dass auch Kinder, die besondere Unterstützung benötigen, nicht den Anschluss verlieren und ihre Bildungswege erfolgreich meistern können.
Verwaltungsvereinbarung zur Finanzierung wird vorbereitet
Unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren laufen derzeit intensive Gespräche zwischen dem Ministerium für Bildung und Kultur und dem Landkreistag zur Verwaltungsvereinbarung, die die Finanzierung regeln wird. Dass dieser Schritt parallel zum Gesetz erfolgt und gemeinsam mit den Schulträgern erarbeitet wird, ist gängige und sachgerechte Praxis. Wichtig ist: Die Finanzierung wird verlässlich geregelt – in engem Schulterschluss zwischen Land und Kommunen.