SPD-Fraktion ermöglicht durch Abänderungsantrag echte Umsetzung des Spanischen Modells – Mehr Schutz für Gewaltopfer im Saarland
Mit dem in den Innenausschuss eingebrachten Abänderungsantrag ermöglicht die SPD-Landtagsfraktion, das sog. „Spanische Modell“ zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Saarland in vollem Umfang umzusetzen.

Mit dem in den Innenausschuss eingebrachten Abänderungsantrag ermöglicht die SPD-Landtagsfraktion, das sog. „Spanische Modell“ zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Saarland in vollem Umfang umzusetzen. Der entscheidende Zusatz: Betroffene Gewaltopfer haben die Möglichkeit, sich aktiv informieren zu lassen.
Bei Verstößen werden nicht nur die Behörden informiert, sondern auch Personen, die Opfer von Gewalt wurden oder bedroht werden. Sie können eine Benachrichtigung erhalten, sobald sich der Straftäter ihrem Standort nähert. Die Bewegungen des Straftäters werden durch die Fußfessel ständig erfasst. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen wird automatisch eine Gefahrenmeldung ausgelöst. So können die Betroffenen ihr Leben weiterführen, ohne ständig in Angst zu leben. Außerdem haben sie durch die Warnung die Chance, sich auf einen möglichen Angriff vorzubereiten und sich in Sicherheit zu bringen.
In der kommenden Plenarsitzung des Saarländischen Landtages am 19. Februar 2025 soll der Gesetzesentwurf zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung verabschiedet werden. Mit dem Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wird die rechtliche Grundlage für die vollumfängliche Umsetzung des sogenannten Spanischen Modells geschaffen – ein Modell, das in Spanien seit Jahren erprobt und als wirkungsvoller Schutzmechanismus für Gewaltopfer etabliert ist. Kein einziger registrierter und überwachter Fall endete dort mit einer Gewalttat.
Christina Baltes, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, betont:
„Jedes Jahr werden über 180.000 Frauen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt – 360 von ihnen fanden 2023 den Tod durch Femizide. Niemand sollte in ständiger Angst leben müssen, vor allem nicht in den eigenen vier Wänden. Mit der umfassenden Umsetzung des Spanischen Modells, das nun auch die sofortige Information der Opfer vorsieht, setzen wir ein klares Zeichen: Betroffene häuslicher Gewalt werden nicht länger allein gelassen. Die elektronische Fußfessel ist zwar kein Allheilmittel, kann aber entscheidend dazu beitragen, Frauen besser zu schützen und ihnen mehr Sicherheit zu geben.“
Sandra Quinten, innenpolitische Sprecherin, ergänzt:
„Unsere Polizeibehörden benötigen erweiterte Befugnisse, um bei Straftätern, die das Leben und die Freiheit – insbesondere von Frauen – massiv gefährden, frühzeitig eingreifen zu können. Mit dem neuen Gesetzentwurf und der umfassenden Umsetzung des Spanischen Modells schaffen wir die Grundlage, dort zu handeln, wo der Schutz am dringendsten benötigt wird.”
Sevim Kaya-Karadağ, Sprecherin für Datenschutz & Informationsfreiheit, weist zudem darauf hin:
„Sicherheit und Datenschutz dürfen keine Gegensätze sein. Die elektronische Fußfessel ist ein wirksames Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Bei der Abwägung der betroffenen Rechte muss jedoch klar sein: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor Gewalt wiegt schwerer als das Interesse an informationeller Selbstbestimmung des Täters.”