SPD-Landtagsfraktion schlägt weitere Änderungen am Blindheitshilfegesetz vor: Automatische Anpassung der Blindheitshilfe und neue Unterstützungsleistung für taubblinde Menschen
Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zum „Blindheitshilfegesetz“ wird die SPD-Landtagsfraktion weitere Änderungen einbringen und setzt damit ein Zeichen für mehr Teilhabe.
Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zum „Blindheitshilfegesetz“ wird die SPD-Landtagsfraktion weitere Änderungen einbringen und setzt damit ein Zeichen für mehr Teilhabe.
Konkret geht es um eine dynamische Erhöhung der Blindheitshilfe ab 2028 und eine neue Unterstützungsleistung für taubblinde Menschen.
Die Blindheitshilfe wurde in der Vergangenheit nicht regelmäßig erhöht und die Betroffenen und Verbände mussten jedes Mal für eine Erhöhung kämpfen. Zukünftig können sich die Leistungsberechtigten auf eine automatische Anpassung verlassen.
Das neue Teilhabegeld für taubblinde Menschen soll auf Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion 1,5-mal so hoch sein wie die Unterstützung für blinde Menschen. Damit trägt die SPD-Landtagsfraktion der besonderen Belastung Rechnung, die eine kombinierte Einschränkung des Seh- und Hörvermögens bedeutet. Eine solche Leistung hat es bislang im Saarland nicht gegeben und ist ein echter Fortschritt für die Betroffenen.
Christina Baltes, Sprecherin Inklusion und Behindertenpolitik, erklärt: „Wir haben mit den Verbänden gesprochen und uns von den Betroffenen schildern lassen, welche Hürden sie im Alltag bewältigen müssen. Unsere Änderungsvorschläge sind das Ergebnis eines offenen Dialogs und zeigt, dass wir die Belange blinder und taubblinder Menschen ernst nehmen. Besonders wichtig ist uns, dass die Beträge der Blindheitshilfe zukünftig automatisch angepasst und verlässlich steigen werden.“
Flora-Elisa Schröder, neues Mitglied im Sozialausschuss, ergänzt: „Die Einführung des Teilhabegeldes für taubblinde Menschen ist mehr als eine finanzielle Leistung – es ist ein Zeichen der Anerkennung für die großen Herausforderungen, denen sie jeden Tag begegnen. Wir machen deutlich, dass niemand mit seiner Behinderung und den damit verbundenen Mehrbelastungen allein gelassen wird.“
Hintergrund
Taubblinde Menschen stehen vor besonderen Herausforderungen: Ihr Unterstützungsbedarf ist aufgrund der gleichzeitigen Einschränkungen von Hör- und Sehvermögen in den Bereichen Mobilität, Kommunikation, Information und Alltagsbewältigung erheblich. Das neue Teilhabegeld berücksichtigt diese Mehrbelastung erstmals durch einen erhöhten Betrag, der 1,5-mal so hoch ist wie die Unterstützung für blinde Menschen. Diese Festlegung orientiert sich an Regelungen anderer Bundesländer, in denen der Multiplikator für taubblinde Menschen zwischen 1,33 und 2,0 liegt.
Mit der Einführung der dynamischen Anpassung ab 2028 wird zudem sichergestellt, dass die Leistungen ihren Wert langfristig behalten. Sie soll im Gleichklang mit der Rentenanpassung erfolgen.
Mit der Gesetzesänderung würden sich folgende Leistungen ergeben: Blinde Erwachsene erhalten 450 Euro monatlich, für taubblinde Erwachsene steigt der Betrag auf 675 Euro. Beide Beträge sollen im Jahr 2026 und 2027 um jeweils 10 Euro steigen. Für Minderjährige sind gestaffelte Beträge von 317 Euro für blinde und 476 Euro für taubblinde Menschen vorgesehen.
Die SPD-Landtagsfraktion beantragt ebenso eine Änderung des Titels des Gesetzes. Das bisherige „Blindheitshilfegesetz“ soll zum „Gesetz zur Förderung der Teilhabe blinder und taubblinder Menschen im Saarland“ werden. Dies hatten die Verbände in der Anhörung angeregt.