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Standortübermittlung bei Notruf 110 kommt: konkrete Verbesserung für die Menschen

Wir schaffen hier einen echten Fortschritt in der Gefahrenabwehr. Die Standortübermittlung läuft verschlüsselt und anonymisiert, ist datenschutzkonform und wird nach spätestens 60 Minuten gelöscht.

Porträt David Maaß

Die sogenannte „Advanced Mobile Location“ (AML) kann künftig auch bei Notrufen über die 110 eingesetzt werden. Damit wird eine entscheidende Lücke in der Notruf-Infrastruktur geschlossen. Die Änderung des Saarländischen Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei hat die SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit der CDU-Fraktion verabschiedet.

Dazu erklärt Sandra Quinten, innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

„Wer in einer Notsituation die Polizei ruft, braucht schnelle Hilfe: gerade dann, wenn man nicht mehr sprechen kann oder nicht weiß, wo man ist. Die automatische Standortübermittlung kann in solchen Momenten Leben retten. Das ist eine praktische Verbesserung, die spürbar im Alltag der Menschen ankommt.“

David Maaß ergänzt:

„Wir schaffen hier einen echten Fortschritt in der Gefahrenabwehr. Die Standortübermittlung läuft verschlüsselt und anonymisiert, ist datenschutzkonform und wird nach spätestens 60 Minuten gelöscht. Das Verfahren ist zuverlässig, niedrigschwellig und schützt die Menschen.“

AML wird bereits bei der europaweiten Notrufnummer 112 eingesetzt. Durch die Gesetzesänderung kann die Technologie nun auch bei der Polizei-Notrufnummer 110 greifen, etwa bei Einsätzen im ländlichen Raum, bei Orientierungslosigkeit oder wenn besonders schutzbedürftige Personen Hilfe brauchen.

Quinten und Maaß abschließend:

„Diese Gesetzesänderung macht das Leben der Menschen konkret sicherer. Deshalb haben wir die Änderung in erster und zweiter Lesung zusammen noch vor der Sommerpause beschlossen, damit die neue Regelung schnell in Kraft treten kann.“

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