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Statement Martina Holzner: Handyregelung an Grund- und Förderschulen wird gesetzlich verankert

„Wir sorgen damit für landesweit einheitliche Regeln, die Lehrkräften, Eltern und Kindern Sicherheit geben.“

Porträt Martina Holzner

Private Smartphones und Smartwatches haben im Unterricht an Grundschulen und in der Primarstufe von Förderschulen nichts zu suchen. Es sei denn, es liegt ein Ausnahme- oder Notfall vor. Das hat der Landtag auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion im Februar beschlossen. Die Schulen wurden darüber in einem Rundschreiben des Bildungsministeriums informiert. Nun wird die Nutzung privater Endgeräte mit dem neuen Gesetz zur Digitalen Bildung (DiBiG) auch gesetzlich verankert.

„Wir sorgen damit für landesweit einheitliche Regeln, die Lehrkräften, Eltern und Kindern Sicherheit geben“, erklärt Martina Holzner, parlamentarische Geschäftsführerin und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Grundschulen sollen Orte sein, an denen Kinder gemeinsam lernen, spielen und sich entwickeln – ohne ständige Ablenkung durch Handys und Nachrichten. Damit schaffen wir mehr Ruhe, mehr Miteinander und ein Umfeld, in dem sich Kinder wirklich aufeinander konzentrieren können.“

Martina Holzner weiter: 

„Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur digitalen Bildung. Im Gegenteil! Das Saarland ist bundesweiter Vorreiter. Jedes Schulkind erhält ab Klassenstufe 3 ein eigenes Tablet. Schulen werden umfassend digital ausgestattet, Lehrkräfte gezielt fortgebildet. Wir fördern Medienkompetenz gezielt im Unterricht: altersgerecht, pädagogisch sinnvoll und ohne Ablenkung durch private Geräte“, so Holzner.

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