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Zweite Lesung des Bildungsfreistellungsgesetzes: Wir stärken die Weiterbildung im Saarland

Kontinuierliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen werden immer wichtiger. Die neue Fassung ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, sich für fünf Tage freistellen zu lassen, ohne eigene Urlaubstage einbringen zu müssen. Das stärkt die Rechte von Arbeitnehmer:innen und ist ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte im Saarland zu halten und neue zu gewinnen.

Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon

Am 24. April befasst sich der Saarländische Landtag mit der Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) in zweiter Lesung. Nach erwarteter Zustimmung im Landtag tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Arbeitnehmer:innen können künftig bis zu fünf Arbeitstage für Bildungsangebote in Anspruch nehmen, ohne dafür eigene Urlaubstage einbringen zu müssen. Das fördert die berufliche und politische Bildung und stärkt das Ehrenamt.

Ulrich Commerçon, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Saarländischen Landtag:

„Unsere Wirtschaft befindet sich mitten in einem tiefgreifenden Wandel, den wir aktiv begleiten müssen. Kontinuierliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen werden immer wichtiger. Sowohl für die Beschäftigten als auch die Unternehmen, die dringend auf gut qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind. Die neue Fassung ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, sich für fünf Tage freistellen zu lassen, ohne eigene Urlaubstage einbringen zu müssen. Das stärkt die Rechte von Arbeitnehmer:innen und ist ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte im Saarland zu halten und neue zu gewinnen.“

Berufliche und ehrenamtliche Weiterbildung

Das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz stärkt auch das Ehrenamt. Ob der Trainerschein oder eine Fortbildung, um Kindern bei der Sprachentwicklung zu helfen – auch im Ehrenamt sind Weiterbildungen notwendig. Oftmals müssen Ehrenamtliche ihre Wochenenden für diese Qualifizierungsangebote nutzen. Mit der Neufassung des Bildungsfreistellungsgesetzes werden nun Angebote nutzbar, die unter der Woche stattfinden. Auch im Bereich Demokratiebildung und politische Bildung ist Bildungsfreistellung möglich.

Commerçon weiter: „Unsere Demokratie ist in Gefahr. Demokratiebildung kann nicht nur in unseren Bildungseinrichtungen stattfinden, sondern muss breit in die Gesellschaft getragen werden – auch hier hilft die Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes. Wir stärken auch diejenigen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten – unsere Ehrenamtlichen und Vereine. Das Saarland ist Ehrenamtsland und dem tragen wir auch im Bereich Bildungsfreistellung Rechnung.“

Anpassungen und Inkrafttreten

Der Gesetzentwurf, der im Dezember 2023 von der Landesregierung in den Landtag eingebracht wurde, wird nach sorgfältiger Prüfung und einer umfassenden Anhörung eine klarstellende Anpassung erfahren. Das Antragsgenehmigungsverfahren soll möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Die SPD-Fraktion stellt in einem Abänderungsantrag klar, dass ein Antrag auf Bildungsfreistellung, der rechtzeitig spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde, als genehmigt gilt, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin nicht spätestens zwei Wochen vorher ablehnt.

„Wir haben aus einem guten Gesetz der Landesregierung, mit dem auch ein wichtiges Projekt der letzten Regierungsprogramme der Saar-SPD umgesetzt wird, ein noch besseres Gesetz gemacht. Mit unserem Abänderungsantrag setzen wir auf eine bürokratiearme Umsetzung und geben Arbeitnehmer:innen mehr Rechtssicherheit.“ Commerçon sieht in einem modernisierten Bildungsfreistellungsgesetz einen wichtigen Schritt, „um die Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten zu fördern und die Attraktivität des Saarlandes als Standort für Fachkräfte zu steigern. Uns war es wichtig, dass das Genehmigungsverfahren vereinfacht und die Entbürokratisierung gemäß unserem Regierungsprogramm vorangetrieben wird."

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