Zweite Lesung des Krankenhausgesetzes: SPD-Fraktion stärkt Versorgung, Beteiligung und Digitalisierung
„Nach jahrelangem Stillstand in der Krankenhauspolitik ist dieses Gesetz ein echter Meilenstein.“

Am 9. April geht das von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte „Gesetz zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes sowie zur Änderung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes“ in die zweite Lesung im Landtag.
„Nach jahrelangem Stillstand in der Krankenhauspolitik ist dieses Gesetz ein echter Meilenstein“, erklärt Florian Schäfer, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Das ist die größte gesundheitspolitische Reform dieser Legislatur – mit klaren Verbesserungen für Patient:innen, Beschäftigte und Träger.“
Das Gesetz setzt die bundesweite Krankenhausreform auf Landesebene konsequent um. Gesundheitsminister Magnus Jung, zugleich Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundesrat, hat den Reformprozess auf Bundesebene maßgeblich mitgestaltet und frühzeitig die Weichen für das Saarland gestellt. Mit dem Landesgesetz schafft die SPD-geführte Landesregierung jetzt die Grundlage für eine moderne, qualitätsorientierte und tragfähige Krankenhausstruktur.
Mit einem Abänderungsantrag nimmt die SPD-Landtagsfraktion unter anderem drei zentrale Weiterentwicklungen vor:
1. Mehr Rechte für Patient:innen und ihre Angehörigen,
2. eine moderne, digitale Kommunikation mit den Kammermitgliedern und
3. eine gestärkte Krankenhauskonferenz mit klaren Beteiligungsrechten.
„Diese drei Punkte machen aus einem guten Gesetzentwurf ein starkes Reformpaket“, so Florian Schäfer, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir verbessern die Transparenz im Klinikalltag, erleichtern die Kommunikation in den Kammern und sorgen für eine zeitgemäße Beteiligungskultur. Die Krankenhausreform wird damit nicht nur strukturell, sondern auch menschlich besser.“
Zu 1.: Mehr Rechte für Angehörige und Vertrauenspersonen
Künftig werden nicht nur Patient:innen, sondern auch vertraute Bezugspersonen über die Patientenfürsprecher:innen informiert – barrierefrei und gut zugänglich. Sie erhalten zudem die Möglichkeit, eigene Anliegen oder Beschwerden direkt vorzubringen.
„Gerade in schwierigen Situationen sind es oft Angehörige oder enge Vertrauenspersonen, die den Überblick behalten und unterstützen können“, so Schäfer. „Deshalb ist es wichtig, ihnen Gehör zu verschaffen und sie systematisch einzubinden.“
Zu 2.: Digitale Kommunikation für Kammermitglieder
Ab dem Jahr 2027 wird die Angabe einer personalisierten E-Mail-Adresse für Mitglieder der Heilberufekammern verpflichtend – für einen schnellen, verlässlichen und ressourcenschonenden Informationsfluss. Datenschutzvorgaben und Meldepflichten werden zugleich an den aktuellen Stand der Gesetzgebung angepasst.
„Das stärkt Service, Transparenz und Effizienz – und bringt die Kammerarbeit endlich im digitalen Zeitalter an“, so Schäfer.
Zu 3.: Krankenhauskonferenz: Mehr Beteiligung, weniger Bürokratie
Die Saarländische Krankenhauskonferenz wird künftig transparenter und verbindlicher ausgestaltet: Sie muss mindestens einmal im Jahr tagen. Videokonferenzen werden ermöglicht, gleichzeitig sichert eine Widerspruchsregelung das Recht auf Präsenzsitzungen – wenn ein Drittel der Mitglieder dies wünscht.
Auch das Verfahren zur Fortschreibung des Krankenhausplans wird gestrafft: Bei kleineren Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben genügt künftig die Information der Mitglieder – die Einberufung einer vollständigen Konferenz ist nicht mehr erforderlich.
Hintergrund: Landesgesetz setzt bundesweite Reform um
Die Neufassung des saarländischen Krankenhausgesetzes ist Teil der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform. Ziel ist es, Qualität und Spezialisierung zu stärken, wirtschaftlichen Druck von den Kliniken zu nehmen und die Versorgung zukunftssicher aufzustellen.
Gesundheitsminister Magnus Jung, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundesrat, hat den Reformprozess auf Bundesebene maßgeblich mitgestaltet und frühzeitig die Umsetzung im Saarland eingeleitet. Mit dem Landesgesetz schafft die saarländische Regierung nun die rechtlichen Grundlagen für eine moderne Krankenhausplanung, die Qualität, Zugänglichkeit und Wirtschaftlichkeit in Einklang bringt.